Jalousienset

Umbaumodul

Das Konzept

Flexibel + Komfortabel

Verwandlungskünstler

Funktionen

Daten + Fakten

FAQ

Anleitungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schmidt - Systemtechnik GmbH, 56472 Nisterau

Geltungsbereich:
Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

 

Allgemeine Bestimmungen:
Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im einzelnen schriftlich bestätigen.
Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Alle Angebote sind freibleibend!

 

Bestellungen:
Bestellungen an die Schmidt-Systemtechnik GmbH werden mittels des online zur Verfügung gestellten Bestellformulars oder auf einem anderen Wege schriftlich aufgegeben.

 

Preise:
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Alle unsere Preise enthalten die z. Zt. gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.

 

Zahlungsbedingungen:
Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
1. per Überweisung
Der Kunde überweist den Betrag an Schmidt-Systemtechnik GmbH. Das Konto, auf das die Überweisung erfolgen kann, ist auf der Bestellbestätigung zu finden, die der Kunde erhält. Nach Zahlungseingang erfolgt die Lieferung.
2. per Nachnahme
Der Kunde erhält die Ware per Paketdienst, welcher auch den Rechnungsbetrag vor Ort abkassiert (hier fallen zusätzliche Nachnahmegebühren an).

 

Lieferzeit:
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von "Schmidt-Systemtechnik GmbH" zu vertreten ist.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Schmidt-Systemtechnik GmbH ist bemüht die Warenbestellung in durchschnittlich 4 - 5 Werktagen nach Zahlungseingang an den Kunden zu liefern.

 

Lieferumfang:
Der Lieferumfang wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

 

Lieferverzug:
Verzögert sich die Lieferung durch einen im Punkt "Höhere Gewalt" aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Partners, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
Der Partner ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

 

Abnahme und Gefahrübergang:
Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Die Lieferung erfolgt an die angegebene Lieferadresse.
Der Kunde hat die Pflicht, den Liefergegenstand anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Abnahme verhindert. Bleibt der Kunde mit der Annahme des Liefergegenstands länger als drei Tage ab Mitteilung der Bereitstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist "Schmidt-Systemtechnik GmbH" nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Mit Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Unternehmen/Personen, geht die Gefahr auf den Käufer über.

 

Kulanzrücknahme:
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache die "Schmidt-Systemtechnik GmbH" nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von "Schmidt-Systemtechnik GmbH" veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrages.

 

Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschl. Nebenforderungen ( z. B. Finanzierungskosten, Zinsen etc. ) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

 

Gewährleistung / Haftungsausschluss:
Wir gewähren für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jetzigen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe oder Reparaturen vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Schmidt-Systemtechnik autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischem Verkehr gilt vorrangig § 377 HGB.
Im Gewährleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mängelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zweitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich diese auf max. 2 % des ursprünglichen Warenwertes. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.

 

Sonstige Ansprüche, Haftung:
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

 

Höhere Gewalt:
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Gerichtsstand Montabaur, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

Schmidt Systemtechnik GmbH, An der Haselmauer 2, 56472 Nisterau

Impressum, AGB Renault Kangoo Sitemap
Datenschutz